Aktuelles
Fristen zur Abgabe der
Einkommensteuererklärung 2017
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Allgemeine Abgabefrist ohne steuerlichen Berater: 31. Mai 2018. Wer seine Steuererklärung elektronisch über das Elsterportal an das Finanzamt übermittelt, bekommt in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen 2 Monate Fristverlängerung. Folglich endet die Abgabefrist ohne steuerlichen Berater, aber mit elektronischer Übermittlung am 31. Juli 2018.
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Allgemeine Abgabefrist mit steuerlichem Berater: grundsätzlich 31. Dezember 2018. In Hessen endet die allgemeine Abgabefrist mit steuerlichem Berater sogar am 28. Februar 2019. Für alle anderen Bundesländer sind in begründeten Einzelfällen Fristverlängerungen auf Antrag bis zum 28. Februar 2019 möglich.
Über den 28. Februar 2019 hinausgehende Fristverlängerungen kommen grundsätzlich nicht in Betracht. Abweichend von den gesetzlich vorgesehenen Fristen kann das FInanzamt Steuererklärungen auch bevorzugt anfordern.
Wer seine Steuererklärung erst nach dem maßgebenden Termin abgibt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.