Aktuelles

Geringfügige Beschäftigung
ab 1. Januar 2013

Zum 1. Januar 2013 wurden die Rahmenbedingungen in Bezug auf die geringfügige Beschäftigung geändert. Folgende Punkte wurden angepasst:

Anhebung der Entgeltgrenze

Der monatliche Höchstverdienst für geringfügige Beschäftigungen wurde zum 1. Januar 2013 auf 450,00 € im Monat angehoben.

Geringfügig Beschäftigte sind rentenversicherungspflichtig

Mit der Gesetzesänderung wurde für geringfügig Beschäftigte, die ihre Beschäftigung ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben, eine generelle Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eingeführt. Allerdings können sich die Beschäftigten auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Einen entsprechenden Musterantrag mit den Hinweisen zur Befreiung finden Sie auf der Internetseite der Minijobzentrale unter dem Stichwort Befreiungsantrag.

Damit der Befreiungsantrag bei Minderjährigen wirksam ist, wird zwingend die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters benötigt.

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