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Lohnsteuer-Nachschau

Einige von Ihnen kennen bestimmt die Umsatzsteuer-Nachschau, die seit vielen Jahren ein bekanntes Mittel der Finanzverwaltung ist, um ohne vorherige Ankündigung und ohne Prüfungsanordnung z.B. bei neu gegründeten Unternehmen eine Überprüfung der umsatzsteuerlichen Sachverhalte durchzuführen.

Eine derartige Möglichkeit der unangekündigten Überprüfung gab es in Bezug auf die Lohnsteuer bisher nicht.

Mit dem Amtshilfe-Umsetzungsgesetz wurde die ab dem 30. Juni 2013 gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Lohnsteuer-Nachschau in § 42 g EStG gesetzlich verankert. Sie soll der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer dienen und zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte dienen. Durch die bisher lediglich mögliche Lohnsteueraußenprüfung war es den Prüfern nicht möglich, sich spontan ein zuverlässiges Bild über ein Unternehmen zu verschaffen.

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